„finanzierungsportal.ermoeglicher.de"
Ein durch die VDB Service GmbH für die Bürgschaftsbanken betriebenes Portal
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
- Gegenstand der Nutzungsbedingungen
a. Regelung der Nutzung des Portals
b. Weitere rechtliche Regelungen (Geschäftsbedingungen, Verträge) - Funktion des Portals
a. Übermittlung von Finanzierungsanfragen
b. Anfragende
c. Banken/Finanzdienstleister (z. B. Leasinggesellschaften)
d. Verfügbarkeit des Portals - Zugelassene Nutzer
a. Anfragende sowie deren Berater
b. Kammern
c. Bürgschaftsbanken
d. Banken/Finanzdienstleister - Leistungen - Übermittlung gemäß Vorgaben
- Kosten für die Nutzung des Portals
- Registrierung durch Nutzer oder Bevollmächtigte
a. Kein Anspruch
b. Voraussetzung der Freischaltung
c. Wahrheitsgemäße Angaben
d. Nachweise
e. Geheimhaltungspflicht
f. Berechtigungsmanagement
g. Benachrichtigungspflicht des Nutzers bei Auffälligkeiten - Finanzierungsanfrage
- Bonitätsprüfung
- Übermittlung an Banken/Finanzdienstleiser
- Vertraulichkeit
- Haftung
- Laufzeit und Kündigung
- Gerichtsstand
Vorbemerkung
Das Portal dient der Anfrage für Finanzierungen, die die Bürgschaftsbanken durch eine Sicherheit in Form von Bürgschaften unterstützen bzw. überhaupt erst ermöglichen können. Hierbei können die Anfragen von denjenigen eingestellt werden, die eine Finanzierung wünschen, oder von denjenigen, die den Suchenden hinsichtlich der Finanzierungsanfrage unterstützen (Berater, Kammern, Banken, Leasinggesellschaften).
Die Bürgschaftsbanken unterstützen Finanzierungen, wenn bei Finanzierungsbedarf nicht genügend Sicherheiten gestellt werden können. Die Bürgschaftsbanken übernehmen hierzu Ausfallbürgschaften als Sicherheiten für Kredite durch andere Institute, um die Finanzierung durch diese zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbanken selbst gewähren generell keine Kredite. In der Regel erteilen die Bürgschaftsbanken im Rahmen von Finanzierungen eine Bürgschaft. Es können auch Bürgschaften im Vorfeld für eine noch abzuschließende Finanzierung zugesagt werden (Bürgschaft ohne Bank), um die Finanzierung durch ein noch auszuwählendes Institut zu erleichtern.
- Gegenstand der Nutzungsbedingungen
a. Mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen wird allein die Nutzung der unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de (Nachfolgend: Portal) bereitgestellten Leistungen geregelt. Dies ist die Übermittlung von Bürgschafts- und Finanzierungsanfragen durch die Bürgschaftsbanken an Banken, Sparkassen, und Finanzdienstleistungsinstitute, z.B. Leasinggesellschaften, (Nachfolgend: Institute) sowie durch Banken, Sparkassen, und Finanzdienstleistungsinstitute, z.B. Leasinggesellschaften, an die Bürgschaftsbanken. Finanzierungen und Bürgschaften werden durch das Portal nicht bereitgestellt.
b. Die angefragten Bürgschaften und Finanzierungen unterliegen weiteren rechtlichen Voraussetzungen, Regelungen und Vereinbarungen (z.B. gesetzliche Voraussetzungen, Geschäftsbedingungen, Verträge), die sich nicht auf die Nutzung des Portals beziehen. Diese rechtlichen Voraussetzungen, Regelungen und Vereinbarungen werden im Rahmen der Anbahnung der Finanzierung durch den jeweiligen Anbieter geprüft bzw. unterbreitet. - Funktion des Portals
a. Das Portal dient - mit Ausnahme der Anfragestrecke (Mikroportal) Leasing (siehe dazu unten 2.e) - allein der Übermittlung von Bürgschafts- und Finanzierungsanfragen (Nachfolgend: Finanzierungsanfragen) sowie der Kommunikation der Nutzer zur Finanzierungsanfrage. Neben den Bürgschaftsbanken sind u.a. Nutzer Gewerbetreibende und Freiberufler -- Gründer sowie Nachfolger --, deren Berater und Institute sowie die jeweiligen Kammern (Nachfolgend: Anfragende). Die eingestellten Finanzierungsanfragen sowie die bereitgestellten Informationen und Dokumente werden zunächst durch das Portal an die regional zuständige Bürgschaftsbank zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die zuständige Bürgschaftsbank kann anschließend die Finanzierungsanfragen an die von dem Nutzer benannten, in Betracht kommenden Banken und Finanzdienstleistungsinstitute z.B. Leasinggesellschaften, bei Vorliegen der Voraussetzungen - bilateral oder über das Portal - weitergeben bzw., sofern die Anfrage von diesen eingereicht wurde, diesen antworten. Eine Weitergabe an andere als die von dem Anfragenden benannten Institute erfolgt nicht ohne eine Zustimmung des Anfragenden. Ein Erfolg kann nicht versprochen werden; die Entscheidung über die Unterbreitung eines Bürgschafts- und Finanzierungsangebotes liegt allein bei den beteiligten Bürgschaftsbanken und Instituten.
b. Der Anfragende, seine Berater, Kammern oder die teilnehmenden Banken und Finanzdienstleistungsinstitute (Leasinggesellschaften u.a.) stellen im Portal gemäß den Vorgaben des Portals die Bürgschafts- und Finanzierungsanfrage im Portal ein. Hierbei werden gegebenenfalls bis zu drei Institute benannt, die die Anfrage über die Bürgschaftsbank erhalten sollen, wenn die Bürgschaftsbank die Finanzierung unterstützt. Die regional zuständige Bürgschaftsbank erhält die Anfrage, ohne dass sie benannt werden muss.
c. Die Bürgschaftsbanken, Banken und Finanzdienstleistungsinstitute (Leasinggesellschaften u.a.), die die Bürgschafts- und Finanzierungsanfrage erhalten, prüfen die Anfrage nach eigenem Ermessen und nehmen auf eigene Veranlassung Kontakt zum Anfragenden auf. Die Prüfung der Finanzierungsanfrage und die Entscheidung über die Finanzierung obliegen alleine dem jeweiligen Institut.
d. Das Portal steht den Nutzern grundsätzlich an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Wartungs- oder Wiederherstellungsarbeiten vorgenommen werden. In diesem Sinn wird eine Verfügbarkeit des Portals nicht garantiert. Bei Nichtverfügbarkeit können Sie sich in dringenden Fällen an unser Callcenter unter 0800 0008 327 wenden.
e. In der Anfragestrecke (Mikroportal) Leasing, und hier ausschließlich durch die Leasinggesellschaften selbst, erfolgt abweichend / ergänzend zu den unter a. – d. formulierten Standards eine tatsächliche ANTRAGSSTELLUNG in der Form, als dass aus den in der Anfragestrecke erfassten Daten ein PDF-Antragspaket inklusive aller erforderlichen Anlagen (Datenschutz, Schufa-Klausel, GWG, Beihilfebestätigung, etc.) generiert wird. Das Vorliegen, die Kenntnisnahme, die Gegenzeichnung und die vorliegende Kundenunterschrift müssen vor der digitalen Weiterleitung über das Portal durch die Leasinggesellschaft bestätigt werden. Auf Verlangen der Bürgschaftsbank muss das unterschriebene Antragspaket durch die Leasinggesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die folgenden Arbeitsschritte durch die jeweilige Bürgschaftsbank (Prüfung, Kommunikation, abschließende Bestätigung / Genehmigung und Urkundenerstellung) bleiben unverändert. - Zugelassene Nutzer
Nutzer können Anfragende und deren Berater, Kammern, die Bürgschaftsbanken und Institute gemäß nachfolgenden Bestimmungen sein. Der Zugang zum Portal wird ohne Rechtsanspruch gewährt und ist freibleibend. Ein Anspruch auf Nutzung des Portals besteht nicht.
a. Anfragende können nur gewerblich bzw. freiberuflich Tätige, unabhängig von der rechtlichen Organisationsform (GbR, OHG, KG, GmbH, AG etc.), bzw. Gründer und Nachfolger, sowie deren Berater und Institute sein. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Nutzung des Portals ausgeschlossen.
b. Unter Kammern sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern zu verstehen.
c. Bürgschaftsbanken sind die dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. angehörigen ordentlichen Mitglieder.
d. Institute sind nur solche Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, die eine Erlaubnis zur Vergabe oder Vermittlung von Krediten (Kreditgeschäft) bzw. zum Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber (Finanzierungsleasing) gemäß §§ 1, 32 KWG besitzen. Die institutsinterne Berechtigung der jeweiligen Mitarbeiter, die Zugang zum Portal haben, ist in das Berechtigungsmanagement des Institutes einzubeziehen. Das Institut hat dem Portal die Änderung der Berechtigung mitzuteilen. - Leistungen
Das Portal ermöglicht den Anfragenden, Bürgschafts- und Finanzierungsanfragen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Im Fall der Anfragestrecke (Mikroportal) Leasing können Leasinggesellschaften Anträge stellen. Sofern die Anfrage durch den Anfragenden, dessen Berater oder einer Kammer erfolgt, wird die Anfrage nach Prüfung durch die jeweilige Bürgschaftsbank an durch den Anfragenden ausgewählte Banken übermittelt. Erfolgt die Anfrage bzw. im Fall der Anfragestrecke (Mikroportal) Leasing der Antrag durch ein Institut, wird sich die jeweilige Bürgschaftsbank nach Prüfung mit dem Institut oder dem Anfragenden in Verbindung setzen. Das Portal fragt hierzu die erforderlichen Informationen und Nachweise ab und bereitet diese zur besseren Bearbeitung strukturiert auf.
Sofern eine Finanzierungsanfrage an die durch den Anfragenden genannten Institute nicht zu einem Angebot durch diese Institute führt, kann bei einer entsprechenden Einwilligung des Anfragenden die Weiterleitung der Finanzierungsanfrage an weitere Banken / Leasinggesellschaften erfolgen. Hierbei wird die Finanzierungsanfrage zunächst weiteren Banken / Leasinggesellschaften übermittelt. Sofern diese ebenfalls kein Angebot unterbreiten, kann die Finanzierungsanfrage bei Vorliegen der entsprechenden Einwilligung des Anfragenden an einen Banken-/Leasingpool eines anderweitigen Vermittlerportals weitergeleitet werden. - Kosten
Für die Nutzung des Portals entstehen keine Kosten. Die Registrierung und die Erstellung der Finanzierungsanfrage sowie deren Übermittlung sind kostenfrei. Entsprechendes gilt für die Prüfung der Finanzierungsanfrage durch die Institute. Die teilnehmenden Institute werden für die Prüfung der Finanzierungsanfrage keine Kosten erheben. Sofern im Rahmen einer Anbahnung Kosten entstehen können, wird Sie die jeweilige Bürgschaftsbank oder das jeweilige Institut vorab in Kenntnis setzen. Kosten entstehen erst mit Abschluss der Finanzierungsvereinbarung auf Basis des unterbreiteten Angebotes. - Registrierung durch Nutzer oder Bevollmächtigte
a. Auf die Registrierung als Nutzer des Portals besteht kein Anspruch.
b. Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und ist abhängig von der Vollständigkeit der Angaben und Informationen.
c. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben und Informationen zu erteilen.
d. Der Nutzer soll die im Rahmen des Registrierungsprozesses angeforderten Nachweise bereitstellen, insbesondere Vollmachten und Nachweise über eine Vertretungsbefugnis (z.B. Handelsregisterauszug, Vollmachturkunde).
e. Die Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten zum Portal (Nutzernamen, Passwort) geheim zu halten. In Organisationen sind die Nutzerdaten nur befugten Personen bekannt zu geben. Der Schutz der Nutzerdaten durch angemessene Maßnahmen ist sicherzustellen.
f. Die institutsinterne Berechtigung der jeweiligen Mitarbeiter, die Zugang zum Portal haben, ist in das Berechtigungsmanagement des Institutes einzubeziehen. Das Institut hat dem Portal die Änderung der Berechtigung mitzuteilen.
g. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Auffälligkeiten das Portal unverzüglich zu informieren. In diesem Fall ist das Portal berechtigt, den Zugang zeitweise zu sperren, bis der sichere Gebrauch des Portals wieder gewährleistet ist. - Finanzierungsanfrage
Der Anfragende hat alle erforderlichen Angaben im Rahmen seiner Anfrage im Portal einzustellen. Die angeforderten Informationen sind vollständig und widerspruchsfrei zu erteilen. Erforderliche Dokumente sind der Finanzierungsanfrage beizufügen oder nachzuliefern. Bei einer wiederholten Anfrage sind die bereits eingereichten Informationen und Nachweise durch den Anfragenden auf ihre Aktualität zu überprüfen. Die Richtigkeit der Angaben ist mit Aufgabe der Finanzierungsanfrage zu versichern. Nicht vollständige Angaben können nicht bearbeitet werden und werden nicht weitergeleitet. Die Finanzierungsanfrage wird ausschließlich durch die Bürgschaftsbanken und bzw. die vom Anfragenden benannten Institute geprüft und beantwortet; eine Prüfung der Finanzierungsanfrage durch das Portal erfolgt nicht. Ein Vertragsschluss in Bezug auf die Finanzierungsanfrage kommt nur zwischen dem Anfragenden und den beteiligten Bürgschaftsbanken bzw. Instituten zustande. Das Portal ist insoweit nicht Vertragspartner. - Bonitätsprüfung
Im Rahmen einer Finanzierungsanfrage können Bonitätsauskünfte von entsprechenden Anbietern eingeholt werden. Hierzu werden die erforderlichen Informationen weitergeleitet. Die Bonitätsauskünfte werden ausschließlich für den Zweck der Prüfung der Finanzierungsanfrage eingeholt und weitergereicht. Eine Prüfung der erteilten Auskünfte erfolgt nicht. Bei wiederholten Finanzierungsanfragen können wiederholt Bonitätsauskünfte eingeholt werden. - Übermittlung an Institute
Die im Rahmen der Finanzierungsanfragen eingereichten Informationen und Nachweise werden ausschließlich an die durch den Anfragenden benannten Institute weitergeleitet. Eine anderweitige Verwendung erfolgt nur, wenn die vorherige Einwilligung des Anfragenden vorliegt. - Vertraulichkeit
Die durch die Nutzer eingereichten Informationen und Nachweise werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der vereinbarten Übermittlung verwendet. Auf die Datenschutzerklärung des Portals wird hingewiesen. Die Nutzer behandeln die im Rahmen der Nutzung des Portals erhaltenen Informationen ihrerseits vertraulich und werden diese nur an befugte Personen weitergeben. - Haftung
Eine Haftung besteht bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Personenschäden und bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses ermöglicht und auf die der Nutzer vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Sofern eine wesentliche Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, ist die Haftung auf typische Schäden begrenzt. Eine Beschränkung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. - Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet und kann von jeder Partei ordnungsgemäß mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Im Rahmen der ordentlichen Kündigung soll nach Möglichkeit Rücksicht auf die Belange der Parteien genommen werden, sofern nicht gewichtige Gründe entgegenstehen. Die gesetzlichen Vorgaben zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleiben durch die Regelungen unberührt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Nutzungsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweiligen Fassung Anwendung. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis ist Berlin.