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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft und Beteiligung. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Ihr Kreditinstitut) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können Bürgschaften beantragt werden?

Bürgschaften der Bürgschaftsbank können für sämtliche Kreditvorhaben (z.B. Existenzgründungen, Übernahmen- und Nachfolgefinanzierungen, Wachstums- und Investitionsvorhaben, Betriebsmittelfinanzierung) herangezogen werden. Hierbei können Finanzmittel, wie z.B. Förderdarlehen, Hausbankdarlehen, Kontokorrent-Linien oder Aval-Linien verbürgt werden.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Zudem ist grundsätzlich keine Ablösung bzw. nachträgliche Verbürgung bestehender Hausbankrisiken möglich.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für Ihr Kreditinstitut in der Regel bis zu 80 Prozent. Ihr Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an, die sich in der Regel an der Höhe des tatsächliche verbürgten Kreditvolumens orientieren.

Die Gebühren für den Endkreditnehmer setzen sich aus einem einmaligen Bearbeitungsentgelt (in der Regel 1,0% abhängig vom genehmigten Bürgschaftsbetrag) sowie einer laufenden jährlichen Bürgschaftsprovision (in der Regel zwischen 0,8% - 1,0% abhängig vom verbürgten Kreditbetrag) zusammen. Kostenkompensationseffekte können in der Regel durch günstigere Zinsen bei den verbürgten Finanzmitteln realisiert werden

Muss der Kreditnehmer weitere Sicherheiten zur Verfügung stellen?

Die Frage nach weiteren Sicherheiten ergibt sich i.d.R. während der Prüfung des Vorhabens. Insbesondere bei der Kreditierung von Kapitalgesellschaften wird regelmäßig und in einem angemessenen Umfang die selbstschuldnerische Bürgschaft der geschäftsführenden Gesellschafter besprochen.

Häufige Fragen zu Beteiligungen

Welche Unternehmen können Beteiligungskapital von uns erhalten?

Kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland können Beteiligungskapital von uns erhalten.

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen bestimmte Kriterien* der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen.

Wofür wird Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt?

Stille Beteiligungen können bei Existenzgründungs-, Nachfolge- oder Übernahmevorhaben sowie bei Wachstums- oder Innovationsmaßnahmen eingesetzt werden und eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen.

Wofür wird kein Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt?

Die Begleitung von Sanierungsvorhaben sowie Umschuldungen oder Umfinanzierungen ist mit Beteiligungskapital ausgeschlossen.

Was ist die maximale Höhe einer Beteiligung?

In der Regel beträgt die Höchstgrenze 1,5 Mio. Euro

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.

Wie lange läuft eine Beteiligung?

Die Beteiligungslaufzeiten betragen zwischen 5 und 10 Jahre

Wann kann der Beteiligungsvertrag gekündigt werden?

Die Beteiligung kann vom Beteiligungsnehmer nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren unter Einhaltung einer vertraglichen Kündigungsfrist ganz oder teilweise gekündigt werden.

Wie hoch ist das Beteiligungsentgelt?

Über das Beteiligungsentgelt verhandeln die Vertragspartner in der Regel frei. Ein Teil des Beteiligungsentgeltes muss hierbei gewinnabhängig vereinbart werden.